Bartl / Gebhardt: „Rechtsstaatspartei“ FDP hat abgedankt
Zum CDU/FDP-Koalitionsvertrag im Bereich Justiz sowie Innen- und Sicherheitspolitik erklären Klaus Bartl, rechtspolitischer Sprecher, und Rico Gebhardt, innenpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag:
Da sank sie hin, die Rechtsstaatspartei FDP. Die Sicherungsverwahrung beispielsweise mutiert von der früheren Ultima Ratio des Gerichts bei der Verurteilung zur allgemeinen Prüfungsaufgabe bei der Entlassung. Von der FDP über Jahre abgelehnt, sollen Finanz-, Sozial- und Verwaltungsgerichtsbarkeit zusammengelegt werden, womit auch programmiert ist, dass im Sozialrecht die Gerichtskostenvorauszahlung zum Regelfall, damit auch der Zugang zum Sozialgericht immer mehr vom Geldbeutel abhängig wird.
Dafür wird „versprochen“, dass „Widerspruchsverfahren auf wenige besondere Verfahrensarten und Verfahrensgegenstände beschränkt“ werden, was nicht mehr und nicht weniger bedeutet, dass wir mit der FDP eine durchgreifende Verkürzung des Rechtsweges erhalten werden.
Auch der Koalitionsprogrammteil Innenpolitik ist an Konkretheit und Kreativität dünn wie der Pfiff einer Maus. Das Beschaffungswesen der Polizei privatwirtschaftlich zu organisieren, ist die ganze (neo)liberal-dürftige Duftnote. Ansonsten geht mit der FDP alles, was Buttolo, Bandmann, wie alle unsere Law-and-Order-Konservativen heißen, schon immer wollen:
- Schleppnetzfahndung im grenznahen Raum als Beruhigungspille für besorgte Anwohner,
- Kfz-Kennzeichenscreening rein ins Polizeigesetz,
- vermeintlich „anlassbezogen“, Videoüberwachung öffentlicher Plätze und öffentlicher Verkehrsmittel jetzt in schwarz-gelb,
- „Erleichterung der Wohnungsdurchsuchung bei Entführungsfällen“, sprich: „Entlastung“ der Richterschaft vom bislang notwendigen Durchsuchungsbeschluss für den Bruch des Grundrechts auf Unverletzlichkeit der Wohnung,
- Verschärfung des Versammlungsrechts.
Ansonsten zementiert und legitimiert die FDP den weiteren Stellenabbau bei der Polizei mit seinen verheerenden Auswirkungen auf Polizeipräsenz und die bis an die Leistungsgrenze mit Überstunden belasteten Polizisten. Zu den „Blaulichtbereichen“ Feuerwehr, Rettungswesen und Katastrophenschutz nur allgemeines Blabla, ebenso zum Datenschutz.
Fragt sich, wie viel versprengte Liberale Sachsen noch hat, wenn dieser Koalitionsvertrag durch den FDP-Landesparteitag durchgewunken wird! Fragt sich auch, ob sächsische Wählerinnen und Wähler derart flagranten Wortbruch am 27. September ungestraft lassen.
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Dr. André Hahn: Kein längeres gemeinsames Lernen in Sachsen – das ist glatter Wortbruch, Herr Zastrow!

Zum heute der Öffentlichkeit vorgestellten Koalitionsvertrag zwischen CDU und FDP erklärt der Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag, Dr. André Hahn:
Hätte die CDU den Vertrag mit sich selbst abschließen müssen, hätte sie innerfraktionell höhere Hürden nehmen müssen. Auf fast allen Politikfeldern sind nur unverbindliche Absichtserklärungen zu finden.
Der Koalitionsvertrag bedeutet das faktische Aus für die Gemeinschaftsschulen – die einzige positive Neuerung der letzten Wahlperiode soll „abgeschlossen“ und nach der angekündigten „Evaluierung“ mit Sicherheit beerdigt werden. Nichts also mit längerem gemeinsamem Lernen, wie es die FDP noch im Wahlkampf als Bedingung für eine Koalition versprochen hat: Das ist glatter Wortbruch bei dem zentralen landespolitischen Thema, Herr Zastrow!
Anstatt mehr Geld für die Bildung auszugeben, z. B. für die zusätzliche Einstellung junger Lehrer oder von Schulpsychologen, soll die Studiengebührenfreiheit aufgeweicht werden. Die klare Absage an einen gesetzlichen Mindestlohn zeigt, wohin Sachsen künftig in punkto Sozialpolitik steuern wird.
Sozial Benachteiligte werden mit dieser Koalition für die Besserverdienenden nichts zu lachen haben.










